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14. Juni 2022

Tarifliche Weiterentwicklung im VRR

Tarifliche Weiterentwicklung im VRR

Für seine unterschiedlichen Kundengruppen entwickelt der VRR zielgruppenspezifische Services und Tarife kontinuierlich weiter, um möglichst vielen Menschen den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. So hat der VRR-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 13. Juni 2022 wieder einige tarifliche Entscheidungen getroffen, die dem Mobilitätsbedarf der Menschen besser gerecht werden.

Weiterentwicklung SozialTicket

In den letzten zwei Jahren hatte die Corona-Krise enorme Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Insbesondere Menschen, aus einkommensschwachen Haushalten, sind immer häufiger auf Sozialleistungen angewiesen. Umso bedeutender ist es, das SozialTicket weiterzuentwickeln und im Sinne der Daseinsvorsorge einkommensschwachen Menschen im Verbundgebiet den Zugang zu den öffentlichen Mobilitätsangeboten zu ermöglichen. Eine Arbeitsgruppe der VRR-Verkehrsunternehmen und der VRR-Verwaltung hat dazu konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet. So soll zum einen die Ausweitung des SozialTickets auf Abonnements geprüft werden, wovon Kund*innen nicht nur durch ein preislich attraktiveres Angebot profitieren, es entfällt auch der monatliche Weg zur Verkaufsstelle. Diese Abonnement-Variante soll als Ergänzung zum bestehenden Angebot zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Zum anderen wird im Bereich der Gelegenheitskund*innen eine FlexSozial-Variante betrachtet, die im Bartarif über alle Preisstufen angeboten werden kann. In Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen im VRR werden aktuell verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten erarbeitet und bewertet.

School&Fun-Ticket AVV und SchokoTicket

Der Aachener Verkehrsverbund (AVV) möchte sein pauschales Schülerticket School&Fun-Ticket AVV (ähnlich dem SchokoTicket) flächendeckend ausweiten. Für den Kreis Heinsberg, als benachbarte Region zum VRR erscheint eine tarifliche Übergangslösung im Sinne der Schüler*innen sinnvoll. Daher haben die Verbundgesellschaften und die betroffenen Verkehrsunternehmen tarifliche Regelungen im Übergangsbereich erarbeitet. Die wesentlichen Eckpunkte dabei sind die gegenseitige Anerkennung von AVV-School&Fun-Ticket und VRR-SchokoTicket im Tarifkragen zwischen AVV und VRR und der gegenseitige Verkauf von Schüler-Ergänzungen für den jeweils anderen Verbund. Diese tarifliche Regelung wird zum 1. August 2022 umgesetzt.

Erweiterung Anspruchsberechtigte YoungTicketPLUS

Die Gremien des VRR haben beschlossen, dass auch Beamtenanwärter*innen des gehobenen Dienstes künftig das YoungTicketPLUS als MonatsTicket und Abonnement nutzen können. Vorausgegangen war eine Anfrage des Verkehrsministeriums NRW an das Kompetenzcenter Marketing (KCM) in Köln, eine Regelung mit den Tarifräumen in NRW zu prüfen.

PM VRR
Foto VRR

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

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