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14. Juni 2022

Tarifliche Weiterentwicklung im VRR

Tarifliche Weiterentwicklung im VRR

Für seine unterschiedlichen Kundengruppen entwickelt der VRR zielgruppenspezifische Services und Tarife kontinuierlich weiter, um möglichst vielen Menschen den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. So hat der VRR-Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 13. Juni 2022 wieder einige tarifliche Entscheidungen getroffen, die dem Mobilitätsbedarf der Menschen besser gerecht werden.

Weiterentwicklung SozialTicket

In den letzten zwei Jahren hatte die Corona-Krise enorme Auswirkungen auf das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Insbesondere Menschen, aus einkommensschwachen Haushalten, sind immer häufiger auf Sozialleistungen angewiesen. Umso bedeutender ist es, das SozialTicket weiterzuentwickeln und im Sinne der Daseinsvorsorge einkommensschwachen Menschen im Verbundgebiet den Zugang zu den öffentlichen Mobilitätsangeboten zu ermöglichen. Eine Arbeitsgruppe der VRR-Verkehrsunternehmen und der VRR-Verwaltung hat dazu konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeitet. So soll zum einen die Ausweitung des SozialTickets auf Abonnements geprüft werden, wovon Kund*innen nicht nur durch ein preislich attraktiveres Angebot profitieren, es entfällt auch der monatliche Weg zur Verkaufsstelle. Diese Abonnement-Variante soll als Ergänzung zum bestehenden Angebot zum 1. Januar 2023 eingeführt werden. Zum anderen wird im Bereich der Gelegenheitskund*innen eine FlexSozial-Variante betrachtet, die im Bartarif über alle Preisstufen angeboten werden kann. In Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen im VRR werden aktuell verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten erarbeitet und bewertet.

School&Fun-Ticket AVV und SchokoTicket

Der Aachener Verkehrsverbund (AVV) möchte sein pauschales Schülerticket School&Fun-Ticket AVV (ähnlich dem SchokoTicket) flächendeckend ausweiten. Für den Kreis Heinsberg, als benachbarte Region zum VRR erscheint eine tarifliche Übergangslösung im Sinne der Schüler*innen sinnvoll. Daher haben die Verbundgesellschaften und die betroffenen Verkehrsunternehmen tarifliche Regelungen im Übergangsbereich erarbeitet. Die wesentlichen Eckpunkte dabei sind die gegenseitige Anerkennung von AVV-School&Fun-Ticket und VRR-SchokoTicket im Tarifkragen zwischen AVV und VRR und der gegenseitige Verkauf von Schüler-Ergänzungen für den jeweils anderen Verbund. Diese tarifliche Regelung wird zum 1. August 2022 umgesetzt.

Erweiterung Anspruchsberechtigte YoungTicketPLUS

Die Gremien des VRR haben beschlossen, dass auch Beamtenanwärter*innen des gehobenen Dienstes künftig das YoungTicketPLUS als MonatsTicket und Abonnement nutzen können. Vorausgegangen war eine Anfrage des Verkehrsministeriums NRW an das Kompetenzcenter Marketing (KCM) in Köln, eine Regelung mit den Tarifräumen in NRW zu prüfen.

PM VRR
Foto VRR

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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