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22. Juni 2022

Abwassergebühren in NRW mit großen Unterschieden

Abwassergebühren in NRW mit großen Unterschieden

Nachricht:Düsseldorf (IT.NRW). Die verbrauchsabhängigen Kosten für Abwasser beliefen
sich im Jahr 2019 im Nordrhein-Westfalen auf durchschnittlich 2,69 Euro pro
Kubikmeter. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, gab es bei der regionalen Betrachtung der
verbrauchsabhängigen Abwasserentgelte Schwankungen: Im Jahr 2019 reichte die
zu entrichtende Gebühr von 1,07 Euro in der Gemeinde Reken bis zu
5,55 Euro in Much, was einer Spanne von 4,48 Euro entspricht. Die höchsten
Gebühren wiesen neben Much die Gemeinden Monschau (5,30 Euro) und Reichshof
(5,11 Euro) auf. Neben Reken wurden in Raesfeld (1,43 Euro) und Düsseldorf
(1,52 Euro) die geringsten Entgelte verlangt.

Verbraucherinnen und Verbraucher in den Regionen der Mittelgebirge Rureifel,
dem Bergischen Land und dem Lipper-Bergland mussten mit einem Preis ab
3,60 Euro die höchsten Abwasserentgelte in Nordrhein-Westfalen bezahlen. Am
geringsten fielen die Entgelte im Münsterland, Hochstift Paderborn und der
Region Düsseldorf aus.

Die durchschnittlichen Kosten für die Entsorgung eines Kubikmeters Abwassers
waren 2019 im Regierungsbezirk Detmold mit 3,00 Euro am höchsten, gefolgt
vom Regierungsbezirk Köln mit 2,71 Euro. Im Regierungsbezirk Düsseldorf
zahlten Verbraucher durchschnittlich 2,67 Euro und im Regierungsbezirk
Arnsberg 2,69 Euro. Der Regierungsbezirk Münster wies hier den geringsten
Durchschnittspreis (2,47 Euro) auf. Insgesamt sind die verbrauchsabhängigen
Abwasserentgelte in NRW binnen zehn Jahren um 9,3 Prozent gestiegen (2010:
2,46 Euro).

Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, setzen sich die Entgelte für
Abwasser aus einer verbrauchsabhängigen Komponente und einer
verbrauchsunabhängigen Pauschale zusammen. Nicht vom Verbrauch abhängige
Kosten (z. B. Zählergebühren) sind in diesen Zahlen nicht enthalten.
Ebenso nicht in die Abwassergebühren mit einbezogen werden flächenbezogene
Entgelte (Niederschlagswassergebühren), Entgeltpauschalen u. Ä.



Foto (c)N. Wessel
Quelle IT.NRW

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