
Ob Ferien am Meer oder auf Balkonien – ein paar Tipps für Mieter*innen
Ob Urlaub am Meer oder auf Balkonien – ein paar Tipps für Mieter*innen zum Start der Sommerferien
Am Montag beginnen die Sommerferien in NRW – und es gibt viel Nachholbedarf. Denn dieses Mal finden die großen Ferien erstmals wieder ohne umfassende Corona-Beschränkungen statt. Daher werden
wieder mehr Menschen Fernreisen unternehmen. Gleichzeitig werden auch viele erneut den Weg zu heimischen Stränden, Campingplätzen oder Ferienregionen in den Bergen antreten oder einfach Urlaub
auf Balkonien oder im eigenen Garten machen. Ganz egal, wohin einen die Sehnsucht zieht: Im Folgenden haben wir ein paar hilfreiche Tipps für Mieter*innen zusammengestellt, damit sie den Urlaub
daheim oder unterwegs unbeschwert genießen können.
Schließen Sie vor Ihrer Abreise alle Fenster und Türen der Wohnung. Am besten sorgen Sie auch dafür, dass die Wasseranschlüsse abgedreht und Fernseher, Radio und sonstige
Elektrogeräte ausgesteckt sind. So sparen Sie ganz bequem Energie und schützen sich zudem vor Schäden.
Sie sind laut Mietvertrag zur Treppenhausreinigung oder zum Rasenmähen verpflichtet? Fragen Sie doch einfach den Nachbarn Ihres Vertrauens, ob er während der Ferienzeit mit
Ihnen tauscht. Einfach ausfallen lassen geht leider nicht, denn Rasen und Schmutz machen keine Ferien.
Volle Briefkästen können ein Hinweis dafür sein, dass die Bewohner verreist sind. Wenn Sie einen Freund oder Bekannten ohnehin bitten, die Blumen zu gießen, dann fragen Sie am
besten auch direkt danach, die Post für Sie reinzuholen.
Bitte hinterlegen Sie, falls möglich, zur Sicherheit einen Wohnungs- und Kellerschlüssel bei einem Hausnachbarn. So können Handwerker oder die Feuerwehr im Notfall
(beispielsweise bei einem Rohrbruch oder bei Unwetterschäden) Zugang zur Wohnung erhalten.
Auch für den Urlaub im heimischen Garten oder auf dem Balkon gibt es einige Hinweise:
Wenn Sie als Mieter*in Garten oder Grünfläche nutzen dürfen, können Sie es sich dort natürlich auf einer Picknickdecke, einem (Liege-)Stuhl oder unter einem Sonnenschirm
gemütlich machen. Für den Aufbau eines größeren Planschbeckens oder Swimmingpools als bauliche Maßnahme, ist aber auf jeden Fall die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Wenn Sie einen Grillabend auf dem Balkon planen, werfen Sie bitte zunächst einen Blick in den Mietvertrag, ob das gestattet ist. Spricht nichts dagegen, nehmen Sie bitte
trotzdem Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Gegen Rauchentwicklung hilft zum Beispiel ein Elektrogrill.
Kommen zum Grillabend noch ein paar Freunde, achten Sie bitte auf die Einhaltung der Ruhezeiten. Ab 22.00 Uhr sollte es deutlich ruhiger auf dem Balkon oder der Terrasse
werden, denn ab dann gilt die Nachtruhe. Oder Sie laden Ihre Nachbarn einfach mit ein.
Egal ob Grillen oder Feiern – die Frage, was erlaubt ist und was nicht, hängt natürlich auch immer vom Einzelfall ab. Dabei spielen vor allem das Ausmaß, die Dauer sowie die
Häufigkeit der Beeinträchtigung und nicht zuletzt Ihr generelles Verhältnis zu Ihren Nachbarn eine Rolle. Ein Grund mehr für ein freundschaftliches Zusammenleben und gute Nachbarschaft – das
ganze Jahr über.
Foto (c) LEG
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