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30. Juni 2022

Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Regelungen















Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Regelungen

Corona-Schutzverordnung sowie Test- und Quarantäneverordnung ohne Änderungen verlängert

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Corona-Schutzverordnung und die Test- und Quarantäneverordnung bis zum 28. Juli 2022 verlängert. Die Regelungen der Corona-Schutzverordnung bleiben unverändert:

 

·       Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.

·       Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.

·       Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.

·       Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem von Besucherinnen und Besuchern nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt. Ausnahmen kann es für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.

·       In Asyl- und Flüchtlingsunterkünften kann für vollständig immunisierte Personen auf einen Test verzichtet werden. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.

Die Test-und-Quarantäneverordnung konnte ebenfalls ohne Änderungen verlängert werden, da die Möglichkeit zur Freitestung nach wie vor kostenfrei  bleibt. Die Regelungen zur Isolierung bei einem positiven Coronatest bleiben zudem unverändert: Wer positiv getestet ist, muss grundsätzlich zehn Tage in Isolation, kann sich aber nach fünf Tagen freitesten. In Nordrhein-Westfalen ist hierfür weiterhin ein negativer offizieller Coronaschnelltest oder ein PCR-Test (negativ oder mit einem Ct-Wert > 30) erforderlich. Ein Coronaselbsttest ist nicht ausreichend.

Da das Bundesgesundheitsministerium zudem die Coronavirus-Testverordnung am 29. Juni 2022 neu gefasst hat, gelten bundesweit  ab dem 30. Juni 2022 darüber hinaus neue Regelungen bei Bürgertestungen. Dabei sind kostenlose Bürgertestungen ab dem 30. Juni 2022 auch in Nordrhein-Westfalen gemäß der Bundesregelung auf bestimmte Personenkreise beschränkt. Diesbezüglich sind die Informationen des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html zu beachten.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Dass die Bundesländer, Kommunen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, Testzentren und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger bis einen Tag vor dem Auslaufen der Testregelungen keine finale Klarheit darüber hatten, wie es mit den Testungen weitergeht, ist sehr ärgerlich. Der Bund hat jetzt auf den letzten Drücker neue Vorgaben beschlossen. An den bestehenden Basisschutzmaßnahmen halten wir weiter fest. Denn es bleibt neben dem Impfen wichtig, sich und andere mit den Verhaltensregeln, die wir jetzt seit zwei Jahren gemeinsam verinnerlicht haben, zu schützen.“



PM MAGS










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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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42657 Solingen

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NRW Unfälle mit E-Scootern

NRW: E-Scooter Unfälle gestiegen

Düsseldorf (IT.NRW) Im Jahr 2022 sind bei Straßenverkehrsunfällen
in Nordrhein-Westfalen 2 141 Personen verunglückt, die mit einem
E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
47,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 1 449 Personen). 1 792
Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrerinnen und Mitfahrer
(83,7 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 346
Personen (16,2 Prozent) verletzten sich schwer und drei
(0,1 Prozent) wurden getötet.


(202 / 23) Düsseldorf, den 23. Juni 2023

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