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01. Juli 2022

Kammermusik im Südpark

Solingen/Mitte November 1792 übersiedelte Beethoven im Alter von 22 Jahren von Bonn nach Wien. Zunächst lebte er von einem Stipendium des Kurfürsten von Bonn, mit der Auflage, bei Haydn Kontrapunkt und Komposition zu studieren. Als dieses Stipendium wegen der schlechten Bonner Finanzsituation endete, sprang der Wiener Adel ein, allen voran Fürst Lichnowsky, der den jungen Wilden nach Kräften förderte. In der Folge erlebte Beethoven die vielleicht glücklichsten Jahre seines Lebens und schrieb eine Reihe feinster Kammermusikwerke, unter anderem die berühmte Serenade opus 8. In Wien begann Beethoven auch mit der Opus-Zählung seiner Werke, beginnend mit den Klaviertrios opus 1 von 1795. Die davor in Bonn entstandenen Werke ließ er, obwohl sie teilweise sogar gedruckt waren, nicht mehr gelten. Auf die Gattung des Streichtrios kam Beethoven nach den drei Werken opus 9 nie wieder zurück, nachdem ihn einmal das Streichquartett zu faszinieren begonnen hatte.
Beethovens frühe Wiener Kammermusik nimmt in der öffentlichen Wahrnehmung nicht den Rang ein, der ihr durch ihre Qualität zukäme. Sie steht im Schatten der späteren, ideologisch, emotional oder programmatisch ausgerichteten Stücke, die dem Musikfreund dadurch leichter zugänglich sind.
In dieser frühen Zeit seines beruflichen Lebens trachtete Beethoven noch nicht danach, Millionen zu umschlingen und alle Menschen zu Brüdern zu haben. Zwei Geistesbrüder sind jedoch leicht auszumachen: Wolfgang Amadé Mozart und Joseph Haydn.

Sonntag, 03. Juli 2022, 16:30 Uhr
Trio Coltello

Beethoven, Serenade für
Streichtrio D-dur opus 8
 


Foto Güterhallen/Veranstalter

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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