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02. Juli 2022

Baden in Talsperren

 

In den Sommerferien ist Baden in Talsperren beliebt

Informationen zu Badestellen und Baderegeln

Die Sommerferien starten. Beliebtes Freizeitziel fürs Baden sind die Talsperren des Wupperverbandes. Die Bever-, Wupper-, Brucher- und Lingese-Talsperre des Wupperverbandes sind offizielle Badegewässer nach EU-Richtlinie. Hier sind Badegäste herzlich willkommen. Der Wupperverband weist zur Sicherheit und zum Komfort aller Gäste an den Talsperren ausdrücklich auf die Baderegeln hin. An den eigens dafür gekennzeichneten Badestellen ist das Baden erlaubt, erfolgt aber auf eigene Gefahr.
Schwimmer*innen sollen sich in den mit Bojen gekennzeichneten Badebereichen aufhalten. Grundsätzliches Gebot für alle ist auch, Müll und Lärmbelästigung zu vermeiden.

In der Badesaison vom 15. Mai bis zum 15. September untersuchen die zuständigen Gesundheitsämter alle vier Wochen die Wasserqualität an den Badestellen.
Die Wasserqualität ist an allen offiziellen Badestellen sehr gut .
Die Informationen zu den Badestellen, Baderegeln und zur Qualitätsüberwachung sind auf der Homepage www.wupperverband.de in der Rubrik Service / Freizeit / Baden eingestellt.

An der Wupper-Talsperre ist nach dem Umweltalarm noch folgendes zu beachten: Gesperrt bleibt für das gesamte Jahr 2022 die Wupper-Vorsperre in Hückeswagen und Teile der Wupper-Talsperre – vom Absperrbauwerk der Wupper-Vorsperre bis zur Wiebach-Vorsperre. In diesen durch Ölsperren abgetrennten Bereichen kann ein Austreiben von Ölen nicht ausgeschlossen werden.

In der Sommersaison ist an der Bever-Talsperre auch wieder die seit Jahren bewährte Ordnungspartnerschaft aktiv. Diese besteht aus dem Oberbergischen Kreis, den Städten Wipperfürth und Hückeswagen, dem Forstamt Wipperfürth, dem Wupperverband und Anwohnervertretern. Die Ordnungspartnerschaft macht Kontrollfahrten in Sachen Sicherheit, z. B. zur Vermeidung von Brandgefahr durch Grillen und offenes Feuer.

Alle anderen Talsperren des Wupperverbandes, z. B. die Trinkwassertalsperren sowie die Ronsdorfer Talsperre, die Panzer Talsperre oder der Stausee Beyenburg sind keine Badegewässer. Hier ist das Baden nicht erlaubt.

Eine Übersicht über alle Badegewässer in NRW bietet die Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter:
http://db.badegewaesser.nrw.de/gewaessertab.php



PM Wupperverband
Foto Wupperverband

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GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität


GdP: Wir brauchen keine immer neuen Debatten über Clankriminalität

Mit großem Unverständnis reagiert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen auf immer wieder neue politische Diskussionen über Clankriminalität. Das aktuelle Lagebild des Landeskriminalamtes macht aus GdP-Sicht sehr deutlich: „Die Bekämpfung von Clankriminalität bleibt eine der ganz großen Herausforderungen für die Polizei“, erklärte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Fürs Sicherheitsgefühl der Bürger sei es von immenser Bedeutung, dass ein starker Rechtsstaat hier Flagge zeige.

Der starke Anstieg der Straftaten mit Clanbezug von +20,3% macht aus Mertens‘ Sicht deutlich, dass noch ein langer Atem nötig ist. „Er zeigt aber auch, dass wir mit unserer Null-Toleranz-Strategie richtig liegen und immer mehr Straftaten aus einem bis dato riesigen Dunkelfeld aufdecken“, so der GdP-Vorsitzende. Dass gerade Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen stark angestiegen sind, zeigt das hohe Gewaltpotenzial.
Grundsätzlich gilt: Die Clans sind quer durchs Strafgesetzbuch aktiv, Michael Mertens nennt sie „kriminelle Allrounder“. Die Abschöpfung von zu Unrecht erworbenem Vermögen trifft Clans an ihrer empfindlichsten Stelle – beim Geld. Brutale Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Banden können jederzeit hochkochen. Erst an vergangenen Wochenende verhinderte massive Polizeipräsenz eine Massenschlägerei in Essen.  
Für die GdP ist klar: Die Bekämpfung von Clankriminalität wird auch künftig weiter große personelle Ressourcen binden, über die stark geforderte Kripo hinaus. Wer es hier ernst meint, muss die Polizei in ihrer Breite weiter stärken. „Wichtig ist es aber auch, die Dinge weiterhin klar beim Namen zu nennen“, mahnt Mertens.
Die Polizei benötige politische Rückendeckung und keine immer neuen Debatten in der schwarz-grünen Regierungskoalition, so der GdP-Chef. Man habe es mit hochkriminellen Banden zu tun, die sich auf ihre familiären Strukturen stützen und den Rechtsstaat nicht anerkennen. Ein Lagebild Clankriminalität müsse deshalb auch künftig so heißen. „Dabei ist völlig klar: Nicht jedes Familienmitglied ist kriminell“, betont Michael Mertens.

NRW weiter Zuwachs



Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 lebten in Nordrhein-Westfalen
18 139 116 Menschen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Einwohnerzahl damit um
214 525 Personen (+1,2 Prozent) höher als ein Jahr zuvor. Obwohl im
vergangenen Jahr 69 682 Menschen mehr starben, als Kinder geboren
wurden, stieg die Einwohnerzahl. Dafür sorgte ein positiver
Wanderungssaldo mit 283 366 mehr Zuzügen als Fortzügen. Das
Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Ermittlung der
Bevölkerungsentwicklung auch Korrekturen mit einfließen (2022:
+841); diese sind hauptsächlich auf sog. „Rücknahmen von Zu- bzw.
Fortzügen” zurückzuführen, die von den Kommunen erst nach
Abschluss der Wanderungsstatistik gemeldet werden.



(195 / 23) Düsseldorf, den 20. Juni 2023

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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42657 Solingen

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NRW Unfälle mit E-Scootern

NRW: E-Scooter Unfälle gestiegen

Düsseldorf (IT.NRW) Im Jahr 2022 sind bei Straßenverkehrsunfällen
in Nordrhein-Westfalen 2 141 Personen verunglückt, die mit einem
E-Scooter unterwegs waren. Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das
47,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 1 449 Personen). 1 792
Fahrerinnen und Fahrer oder Mitfahrerinnen und Mitfahrer
(83,7 Prozent der Verunglückten) erlitten leichte Verletzungen. 346
Personen (16,2 Prozent) verletzten sich schwer und drei
(0,1 Prozent) wurden getötet.


(202 / 23) Düsseldorf, den 23. Juni 2023

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