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18. Juli 2022

Hitze im Auto führt zu lebensbedrohlichen Situationen

 

Hitze im Auto führt zu lebensbedrohlichen Situationen
Der ADAC erklärt, wann die Scheibe eingeschlagen werden darf

 

München (ots)Jedes Jahr im Sommer kommt es zu solchen Vorfällen: Ein Kind oder ein Hund wurden in der prallen Sonne bei Hitze im Auto gelassen. Temperaturen bis zu 60 Grad im Innenraum sind dann ohne weiteres möglich und das kann lebensbedrohlich werden. Doch nicht immer ist von außen zu erkennen, ob die Klimaanlage eingeschaltet ist. Darf man dann einfach die Scheibe einschlagen? Die ADAC Clubjuristen klären auf.

 

Zunächst sollte man an der Scheibe klopfen, um festzustellen ob aus dem Innenraum noch eine Reaktion erfolgt. Wenn Hund oder Kind aktiv sind und sich normal bewegen, kann davon ausgegangen werden, dass die Klimaanlage aktiv ist. In manchen Autos gibt es eine Temperaturanzeige, die anzeigt, ob die Temperaturen noch im normalen Bereich sind.

 

Ist das jedoch nicht der Fall und wirkt das Kind im Auto apathisch oder hechelt der Hund stark, sollte die Polizei unter 110 oder die Feuerwehr unter 112 gerufen werden. Während man auf die Einsatzkräfte wartet, unbedingt die Autoinsassen beobachten und im Auge behalten, ob sich die Lage verschlechtert.

 

Verschärft sich die Situation bevor die Einsatzkräfte eintreffen, bleibt meist nur die letzte Möglichkeit: sich Zugang zum Fahrzeug verschaffen. Und das geht bei einem verschlossenen Fahrzeug nur durch das Einschlagen einer Scheibe. "Bevor man zur Tat schreitet, sollte man sich aber unbedingt Zeugen suchen", empfiehlt ADAC Clubjurist Klaus Heimgärtner. "Rein rechtlich gesehen handelt es sich dabei nämlich um eine Sachbeschädigung." Gedeckt ist das Handeln dann aber durch den "rechtfertigenden Notstand" (§ 34 des Strafgesetzbuches): "In einem Notfall mit akuter Gefahr für Leib und Leben führt eine rechtswidrige Tat nicht dazu, dass man dafür bestraft wird", so Heimgärtner.

 

Vor Haftungsansprüchen schützt der § 228 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Die Zerstörung der Sache wird schließlich vorgenommen, um eine Gefahr abzuwenden. Tipp: Mit der Polizei oder der Feuerwehr besprechen und den Vorgang filmen. So ist man für eventuelle Streitigkeiten im Anschluss gewappnet.

 

 

 

 

 

PM ADAC

 

Foto Peter Nied

 

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

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