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18. Juli 2022

Hitze im Auto führt zu lebensbedrohlichen Situationen

 

Hitze im Auto führt zu lebensbedrohlichen Situationen
Der ADAC erklärt, wann die Scheibe eingeschlagen werden darf

 

München (ots)Jedes Jahr im Sommer kommt es zu solchen Vorfällen: Ein Kind oder ein Hund wurden in der prallen Sonne bei Hitze im Auto gelassen. Temperaturen bis zu 60 Grad im Innenraum sind dann ohne weiteres möglich und das kann lebensbedrohlich werden. Doch nicht immer ist von außen zu erkennen, ob die Klimaanlage eingeschaltet ist. Darf man dann einfach die Scheibe einschlagen? Die ADAC Clubjuristen klären auf.

 

Zunächst sollte man an der Scheibe klopfen, um festzustellen ob aus dem Innenraum noch eine Reaktion erfolgt. Wenn Hund oder Kind aktiv sind und sich normal bewegen, kann davon ausgegangen werden, dass die Klimaanlage aktiv ist. In manchen Autos gibt es eine Temperaturanzeige, die anzeigt, ob die Temperaturen noch im normalen Bereich sind.

 

Ist das jedoch nicht der Fall und wirkt das Kind im Auto apathisch oder hechelt der Hund stark, sollte die Polizei unter 110 oder die Feuerwehr unter 112 gerufen werden. Während man auf die Einsatzkräfte wartet, unbedingt die Autoinsassen beobachten und im Auge behalten, ob sich die Lage verschlechtert.

 

Verschärft sich die Situation bevor die Einsatzkräfte eintreffen, bleibt meist nur die letzte Möglichkeit: sich Zugang zum Fahrzeug verschaffen. Und das geht bei einem verschlossenen Fahrzeug nur durch das Einschlagen einer Scheibe. "Bevor man zur Tat schreitet, sollte man sich aber unbedingt Zeugen suchen", empfiehlt ADAC Clubjurist Klaus Heimgärtner. "Rein rechtlich gesehen handelt es sich dabei nämlich um eine Sachbeschädigung." Gedeckt ist das Handeln dann aber durch den "rechtfertigenden Notstand" (§ 34 des Strafgesetzbuches): "In einem Notfall mit akuter Gefahr für Leib und Leben führt eine rechtswidrige Tat nicht dazu, dass man dafür bestraft wird", so Heimgärtner.

 

Vor Haftungsansprüchen schützt der § 228 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Die Zerstörung der Sache wird schließlich vorgenommen, um eine Gefahr abzuwenden. Tipp: Mit der Polizei oder der Feuerwehr besprechen und den Vorgang filmen. So ist man für eventuelle Streitigkeiten im Anschluss gewappnet.

 

 

 

 

 

PM ADAC

 

Foto Peter Nied

 

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"Rente mit 70 wäre reine Rentenkürzung"

Sozialverband VdK lehnt die Forderung von Gesamtmetall-Präsident Wolf strikt ab
    Rentenkasse muss stattdessen durch mehr Beitragszahler gestärkt werden

Der Sozialverband VdK Deutschland kritisiert die Aussagen von Gesamtmetall-Chef Stefan Wolf, nach denen das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre angehoben werden soll. Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall begründete seine Forderung mit der demografischen Entwicklung und der Belastung für die Renten- und Sozialkassen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu heute:

"Der VdK spricht sich strikt gegen eine Rente mit 70 Jahren aus. Schon heute arbeitet nur eine Minderheit der 65-jährigen in Vollzeit. Vor allem diejenigen, die heute in körperlich oder psychisch anstrengenden Jobs arbeiten, wären von einer Erhöhung der Regelaltersgrenze betroffen. Für diese Gruppe bedeutet eine Rente mit 70 eine reine Rentenkürzung, denn sie schaffen es schon heute kaum, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Statt lebensferner Überlegungen, das Renteneintrittsalter weiter heraufzusetzen, müssen wir die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Das bedeutet: Perspektivisch müssen alle dort einzahlen – neben Angestellten auch Beamte, Selbständige und Politiker. Eine solche ‚Rente für alle‘ stärkt das System und führt zu mehr Gerechtigkeit. Vorbilder wie die Pensionskasse in Österreich zeigen, dass dieser Weg funktioniert.

Die Rentenkasse muss durch mehr Beitragszahler gestärkt werden. Dies erreichen wir auch durch mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und einen höheren Mindestlohn. Die Rechnung ist einfach: Mehr Beitragszahler, die gleichzeitig höhere Beiträge zahlen, führen zu höheren Einnahmen in das gesetzliche Rentensystem. Gegen die Erhöhung der Minijob-Grenze haben wir uns daher schon klar ausgesprochen."
 

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

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