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09. August 2022

Heizkosten-Pauschale für Wohngeld-Bezieher:innen

Berechtigte können in der kommenden Woche mit der Auszahlung rechnen

Solingen/270 Euro für Alleinstehende, 350 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt sowie 70 Euro für jedes weitere Haushalts-Mitglied: In dieser Höhe steht Menschen, die zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben, eine Heizkostenpauschale zu. "Bei gleicher Identität von Wohngeldberechtigtem und Kontoinhaber wird diese Summe voraussichtlich in der kommenden Woche automatisch auf das uns bekannte Konto überwiesen", erläutert Petra Kohllöffel. Die Abteilungsleiterin Wohngeld ergänzt, dass ein separater Antrag nicht erforderlich sei. Nur wenn Empfänger und Kontoinhaber nicht identisch sind oder die Heizkostenpauschale bis Anfang September noch nicht auf dem Konto eingegangen ist, können sich die Klienten per Mail an wohngeldstelle@solingen.de oder telefonisch bei 290-2425 melden. "Dazu benötigen wir die Wohngeldnummer und eine Kopie der Kontoausszüge von August 2022", so Kohllöffel.

Stadtdienst-Leiterin Juliane HIlbricht legt den Empfänger:innen der Heizkostenpauschale eindringlich ans Herz, diese denn auch für die steigenden Energiekosten zu nutzen. So könnten die Abschläge beim Energieversorger erhöht oder das Geld für die Jahresendabrechnung zurückgelegt werden. Wer diese trotz der Heizkostenpauschale nicht bezahlen könne, sollte sich unbedingt an die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfälle wenden, so Hilbricht. "Andernfalls droht der Gashahn zugedreht zu werden."

INFO: Die Zentrale Fachstelle für Wohnungsnotfallhilfe berät bei Energieschulden und kann in Einzelfällen Darlehen gewähren, um Strom- und Gassperren zu verhindern. Erreichbar ist die Fachstelle unter der Telefonnummer: 290-2220 oder per Mail an zfs.verwaltung@solingen.de.

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

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