
Nachricht:Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2021 befanden sich in Nordrhein-Westfalen 36 838
nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen
Bewährungsaufsicht; das waren 2,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2020:
37 789 Personen) und 21,7 Prozent weniger als im Jahr 2012 (damals:
47 045). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, begleiten und überwachen hauptamtliche
Bewährungshelfer/-innen die Verurteilten mit den Zielen der Resozialisierung
und der Vermeidung von Rückfällen in die Straffälligkeit.
Bei 72,8 Prozent der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten, die im Jahr
2021 in NRW unter Bewährungsaufsicht standen, war zuvor im Urteil eine
Strafaussetzung gewährt worden. 20,3 Prozent waren nach der Verbüßung
eines Teils der Freiheitsstrafe vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen
worden. Bei 6,9 Prozent kam es zur Aussetzung der Strafe bzw. des
Strafrestes aus sonstigen Gründen (z. B. im Wege der Gnade).
In weiteren 4 496 Fällen standen 2021 Personen unter Bewährungsaufsicht,
die zuvor nach Jugendstrafrecht verurteilt worden waren. Diese Zahl war um
6,4 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor und fiel um 48,2 Prozent geringer
aus als 2012. Im Jugendstrafrecht kann eine Bewährungsaufsicht auch bei
einer vorgelagerten möglichen Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
gewährt werden.
Von allen 41 334 zur Bewährung ausgesetzten Verurteilungen wurden 8 707
(21,1 Prozent) aufgrund von Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten (§§
242 bis 248c StGB) angeordnet. In 8 892 Fällen (21,5 Prozent) handelte es
sich um „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte” (§§ 257
bis 305a StGB).
Die Statistiker weisen darauf hin, dass Personen, die wegen mehrerer
Straftaten in unterschiedlichen Verfahren abgeurteilt wurden, mehrfach unter
Bewährungsaufsicht gestellt werden können.
(IT.NRW) (348 / 22) Düsseldorf, den 17. August 2022
Foto Symbolbild/Wessel
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