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17. August 2022

Rein oder raus?

Nachricht:Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2021 befanden sich in Nordrhein-Westfalen 36 838
nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen
Bewährungsaufsicht; das waren 2,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2020:
37 789 Personen) und 21,7 Prozent weniger als im Jahr 2012 (damals:
47 045). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches
Landesamt mitteilt, begleiten und überwachen hauptamtliche
Bewährungshelfer/-innen die Verurteilten mit den Zielen der Resozialisierung
und der Vermeidung von Rückfällen in die Straffälligkeit.

Bei 72,8 Prozent der nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten, die im Jahr
2021 in NRW unter Bewährungsaufsicht standen, war zuvor im Urteil eine
Strafaussetzung gewährt worden. 20,3 Prozent waren nach der Verbüßung
eines Teils der Freiheitsstrafe vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen
worden. Bei 6,9 Prozent kam es zur Aussetzung der Strafe bzw. des
Strafrestes aus sonstigen Gründen (z. B. im Wege der Gnade).

In weiteren 4 496 Fällen standen 2021 Personen unter Bewährungsaufsicht,
die zuvor nach Jugendstrafrecht verurteilt worden waren. Diese Zahl war um
6,4 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor und fiel um 48,2 Prozent geringer
aus als 2012. Im Jugendstrafrecht kann eine Bewährungsaufsicht auch bei
einer vorgelagerten möglichen Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
gewährt werden.

Von allen 41 334 zur Bewährung ausgesetzten Verurteilungen wurden 8 707
(21,1 Prozent) aufgrund von Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten (§§
242 bis 248c StGB) angeordnet. In 8 892 Fällen (21,5 Prozent) handelte es
sich um „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte” (§§ 257
bis 305a StGB).

Die Statistiker weisen darauf hin, dass Personen, die wegen mehrerer
Straftaten in unterschiedlichen Verfahren abgeurteilt wurden, mehrfach unter
Bewährungsaufsicht gestellt werden können.
 (IT.NRW) (348 / 22) Düsseldorf, den 17. August 2022

 

 

Foto Symbolbild/Wessel

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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