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23. September 2022

Pflegekammer steht unmittelbar vor der Kammerwahl



Zwei Jahre erfolgreiche Aufbauarbeit in NRW: Pflegekammer steht unmittelbar vor der Kammerwahl

 

Der Errichtungsausschuss hat alle notwendigen Strukturen für die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen geschaffen. Aktuelle Hauptthemen sind die Kammerwahl und die Vorbereitung der ersten Kammerversammlung.

Düsseldorf, 23. September 2022 – Die 24. Sitzung des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen am 21. September 2022 war von großer Bedeutung. Denn vor genau zwei Jahren hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) den Errichtungsausschuss berufen, erstmals eine Pflegekammer in NRW aufzubauen. Seit dieser Zeit haben 38 ehrenamtlich tätige Pflegefachpersonen gemeinsam mit der Geschäftsstelle, die heute bereits mehr als 20 Mitarbeitende zählt, alle notwendigen Strukturen für den Start der Pflegekammer in NRW geschaffen. Jetzt steht die Wahl der Kammerversammlung zwischen dem 15. und 31. Oktober unmittelbar bevor. Mit ihrer konstituierenden Sitzung am 16. Dezember wird die Pflegekammer NRW dann offiziell ihre Arbeit aufnehmen.


Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen betonte bei einem gestrigen Treffen mit dem Vorstand: „Die seit zwei Jahren bestehende gute Zusammenarbeit werden wir mit der Kammerversammlung fortsetzen. Ich bin mir sicher, dass wir für die Berufsgruppe der Pflegenden nur mit dem berufsständischen Selbstverwaltungsorgan der Pflegekammer nachhaltige Verbesserungen schaffen. Deshalb mein Appell an alle wahlberechtigten Pflegefachpersonen in NRW: Gehen Sie wählen und nutzen Sie Ihr demokratisches Stimmrecht.“

Neben der bevorstehenden Wahl der Kammerversammlung war auch die Hauptsatzung der zukünftigen Pflegekammer ein zentrales Thema der Errichtungsausschuss-Sitzung. Die Hauptsatzung selbst wird dann von der gewählten Kammerversammlung offiziell diskutiert und verabschiedet werden. Sandra Postel, Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, erklärt: „Die Hauptsatzung ist wie das ‚Grundgesetz’ einer Kammer. Hier sind alle wichtigen Regeln fest verankert. Das betrifft im Wesentlichen den Aufbau sowie die Aufgaben innerhalb der Pflegekammer. So wird in der Hauptsatzung unter anderem auch die Größe und die Wahl des Vorstandes geregelt.“

Mit der Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen wird der Grundstein für die Selbstverwaltung aller in dem Bundesland tätigen Pflegefachpersonen gelegt. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts setzt sich die zukünftige Pflegekammer für die beruflichen Angelegenheiten von Pflegefachpersonen ein und ist in entscheidenden Gremien und Landesausschüssen vertreten. Zu den elementaren Aufgaben der Pflegekammer NRW zählt neben der politischen Mitbestimmung auch die Festlegung von Berufsnormen im Rahmen einer Berufsordnung und einer beruflichen Fort- und Weiterbildungsordnung.

 

 


 

Bilddatei: „MinisterLaumann_Vorstand_220922“

Bildunterschrift: Minister Karl-Josef Laumann beim Treffen mit dem Vorstand des Errichtungsausschusses
v.l.n.r.: Ludger Risse, Sandra Postel, Minister Karl-Josef Laumann, Jens Albrecht

Bildnachweis: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

 

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
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„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

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• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
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WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
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waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
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Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
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Quelle: Destatis

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