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21. Oktober 2022

„Triage nach Behandlungsbeginn ethisch nicht vertretbar“

VdK: „Triage nach Behandlungsbeginn ethisch nicht vertretbar“

    VdK-Präsidentin Bentele: „Ausdrückliches Verbot der Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben“
    Meldepflicht bei Triage-Fällen ins Gesetz aufnehmen

Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde gestern der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes behandelt. Der Sozialverband VdK war als Sachverständiger zur Anhörung geladen. Der Gesetzentwurf enthält ein Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage.

Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Das ausdrückliche Verbot einer Ex-Post-Triage muss unbedingt im Gesetz bleiben. Wenn die Behandlung begonnen wurde, müssen Patientinnen und Patienten und deren Angehörige darauf vertrauen können, dass alles medizinisch Notwendige getan wird, um das Leben zu retten. Alles andere wäre ethisch nicht vertretbar und ein riesiges Einfallstor für die Benachteiligung insbesondere behinderter, vorerkrankter und älterer Menschen.

Es widerspräche auch dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts an den Gesetzgeber, endlich eine Regelung zu treffen, die einen wirksamen Schutz vor Benachteiligung wegen Behinderung bewirkt.

Wenn nun Ärzteverbände im Rahmen der Anhörung fordern, das Verbot der Ex-Post-Triage wieder aus dem Gesetzentwurf zu streichen, dann wirkt das auf Patientinnen und Patienten alles andere als vertrauensbildend. Falls beim Gesetzesentwurf noch etwas geändert werden sollte, dann empfehlen wir die Einführung einer Meldepflicht in Verbindung mit einer Evaluation. Sollte es jemals zu Triage-Entscheidungen in deutschen Kliniken kommen, was mit allen Mitteln verhindert werden muss, könnte dadurch erfasst werden, welche Patienten mit welchen Merkmalen nicht auf der Intensivstation versorgt werden. Dann muss der Gesetzgeber nachbessern.

Im Gesundheitswesen erleben gerade Menschen mit Behinderung sehr häufig Diskriminierung. Daher brauchen wir auch dringend Vorgaben für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Fachkräften, damit es nicht mehr dazu kommt.“

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

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Hasan Talsik (Fotos)

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