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21. Oktober 2022

Veterinäramt warnt vor Geflügelpest

Veterinäramt warnt vor Geflügelpest

Solingen/Halter:innen müssen Maßnahmen beachten - Noch kein Fall im Städtedreieck

Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland nach wie vor aus. Im Bergischen Städtedreieck ist noch kein Fall von

Geflügelpest festgestellt worden. Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt/Veterinäramt

(BVLA) bittet alle Geflügelhalterinnen und -Halter darum, die bekannten Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Die Gefahr besteht, dass Wildvögel das Virus in die Geflügelhaltungen eintragen.

Die Maßnahmen:

·         Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Deshalb darf Hausgeflügel nur

an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel

in Berührung kommen kann, dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Das Hausgeflügel darf außerdem nicht

mit Wasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.

 

·         Geflügel sollte in geschlossenen Ställen bzw. geschützten Ausläufen untergebracht und so vor dem Kot von

Wildvögeln geschützt werden.


·         Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorten des Geflügels sollten gegen unbefugten Zutritt gesichert werden. Die Ställe sollten nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Diese sollte anschließend umgehend sicher entfernt oder gereinigt werden. Eine gründliche Reinigung und Desinfektion von Händen und Schuhen vor und nach Betreten der Geflügelstallung ist wichtig.

Wichtig ist zudem vor allem: Alle Geflügelhalterinnen und -Halter (ab einem Tier: Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln) müssen dem BVLA dringend den genauen Standort der Tiere melden, sofern sie dies in diesem Jahr noch nicht getan haben. Das ist möglich per E-Mail an die Adresse veterinaeramt@solingen.de oder über das auf der Website des BVLAs hinterlegte Meldeformular.

Halterinnen und Halter sollten umgehend Tierärztinnen und -Ärzte informieren, wenn im Geflügelbestand ungewöhnlich viele Tiere sterben (drei oder mehr Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren innerhalb von 24 Stunden). Dies gilt auch bei neurologischen Symptomen (z. B. Apathie, Kopfdrehen,

Gleichgewichtsstörungen) oder einem starken Rückgang der Legeleistung oder der Gewichtszunahme.

Tot aufgefundene Wildvögel im Städtedreieck, insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel, können dem Veterinäramt zur Untersuchung gemeldet werden.

 
Foto peternied
 

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

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Hasan Talsik (Fotos)

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