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18. November 2022

VdK: Brauchen Sonderregelung

VdK: Brauchen Sonderregelung für Nachtspeicherheizungen bei der Strompreisbremse

    Besonders betroffen sind Rentnerinnen und Rentner, die in alten Häusern leben
    VdK-Präsidentin: „Wir brauchen spezielle Förderprogramme für die am schlechtesten isolierten Häuser.“

Ab 1. Januar 2023 soll eine Strompreisbremse die Bürgerinnen und Bürger entlasten. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird dann bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das gilt für bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs – was darüber hinaus verbraucht wird, muss zum Marktpreis bezahlt werden. Die Strompreisbremse ist von der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Bundeskanzler beschlossen worden, es fehlt aber noch ein Gesetz.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu:

„Die Erhöhung der Strompreise wird ab Januar viele Menschen massiv treffen. Aktuell erhalten wir viele Anfragen verzweifelter Mitglieder, die eine Nachtspeicherheizung haben und nun nicht mehr aus noch ein wissen. Ihre monatlichen Abschläge sind um mehrere hundert Euro gestiegen. Gerade Rentnerinnen und Rentner, Geringverdiener und Alleinerziehende haben keine Möglichkeit, das abzufedern. Bisher ist noch unklar, wie die Härtefallregelungen bei den hohen Energiekosten aussehen sollen. Hier müssen Bund und Länder schnellstens Klarheit schaffen. Für die Betroffenen ist die aktuelle Ungewissheit furchtbar. Sie haben Angst, sich hoch zu verschulden und ihre Wohnung zu verlieren. Ältere Menschen kriegen in der Regel auch keine Kredite, um eine neue moderne Heizungsanlage einbauen zu lassen. Wir brauchen spezielle Förderprogramme für die am schlechtesten isolierten Häuser.

Der VdK fordert eine Sonderkappungsgrenze für Nachtspeicherheizungen bei der Strompreisbremse. Diese Heizungen haben einen enormen Stromverbrauch, anstelle von 2.500 Kilowattstunden pro Jahr für eine Familie können da schnell 10.000 Kilowattstunden zusammenkommen. Früher war der Strom nachts besonders günstig, nun sind die Preise aber auch hier sehr hoch. Wirtschaftsminister Habeck hat gerade erst eine Sonderregel für neu eingebaute Wärmepumpen angekündigt. Das ist schön und gut, aber wer sich für diese Technologie entschieden hat, kann die hohen Investitionskosten stemmen, wohnt vermutlich eher in einer gut gedämmten Neubauwohnung oder einem Haus. Wenn es eine Sonderregelung für Wärmepumpen gibt, muss es auch eine für Nachtspeicherheizungen geben.

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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