
DGB-Stadtverband Solingen: Wohngeld muss schnell bei den Menschen ankommen
Solingen/Heute beschäftigt sich der Bundesrat mit dem neuen Wohngeld-Plus-Gesetz, damit dieses zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Die Stadt Solingen muss alles tun, damit das Geld zügig bei
den Anspruchsberechtigten ankommt, fordert der DGB Stadtverband Solingen. „Wir brauchen mehr Personal in der Wohngeldstelle und eine Informations- kampagne, denn viele Menschen wissen gar nicht,
dass sie einen Anspruch auf Wohngeld haben“, so der Vorsitzende des DGB-Stadtverbandes Solingen Peter Horn.
Durch die Reform sollen Renter*innen, Geringverdiener*innen und Familien unterstützt werden. Ebenso haben Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, in der Regel Anspruch auf Wohngeld. Der DGB
fordert die Stadt auf, offensiv potentiell Wohngeldberechtigte auf ihre Ansprüche hinzuweisen und dafür auch umfassende Informationsmaterialien in mehreren Sprachen zur Verfügung zu stellen.
Ebenso sollten soziale Einrichtungen, Verbände, Kirchen und Gewerkschaften als Multiplikatoren einbezogen werden. Die Gewerkschaften werden in ihrer Mitgliedschaft für das erweiterte Wohngeld
werben, damit Beschäftigte mit geringen Einkommen ihre Wohnkosten auch in der Energiekrise weiterhin tragen können.
Die Behörden stehen vor der großen Herausforderung, die Anträge in einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Schon heute variiert der Bewilligungszeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Monaten. „Die
Menschen brauchen das Geld jetzt. Das geht nur mit mehr Personal in den Wohngeldstellen, damit die Anträge schnell bearbeitet werden können. Schon heute sind viele Wohngeldstellen unterbesetzt.
Die Wohngeldreform wird nur erfolgreich, wenn sie von ausreichend Personal unter guten Arbeitsbedingungen umgesetzt wird“, so Horn weiter.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte bundesweit von aktuell 600.000 auf ca. 2 Millionen. Der ausgezahlte Wohngeldbetrag erhöht sich durchschnittlich
von heute 180 Euro monatlich auf zukünftig 370 Euro im Monat. Durch die Reform werden Haushalte mit geringem Einkommen zielgerichtet unterstützt, um in der Krise weiterhin ihre Wohnkosten tragen
zu können. Die Auszahlung des Wohngeldes wird voraussichtlich erst Monate nach Antragsstellung erfolgen. Sie gilt jedoch rückwirkend.
„Deshalb brauchen wir ein Kündigungsmoratorium für Mietverträge, damit niemand in der Zwischenzeit die Wohnung verliert“, fordert Horn abschließend.
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