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29. November 2022

Sleeping Beauty (Dornröschen)

Sleeping Beauty (Dornröschen)

Solingen/Das Theater und Konzerthaus präsentiert am Donnerstag, 01.12.2022 und Freitag,
02.12.2022 ein Ballett, getanzt von der Compagnie Illicite Bayonne aus Frankreich
mit Musik von Pjotr Iljitsch Tschaikowski und Maurice Ravel, musikalisch begleitet
von den Bergischen Symphonikern.
Vor langer Zeit beklagte eine Königin, dass sie keine Kinder hatte. Da sprach eine
wunderschöne Fee mit Namen Carabosse zu ihr: „Dein Wunsch wird in Erfüllung gehen,
du wirst ein Mädchen zur Welt bringen, aber es gibt einen Preis zu zahlen. Prinzessin
Aurora soll sich in ihrem fünfzehnten Jahr mit einem Dorn stechen und daran sterben“.
Ohne ein weiteres Wort verschwand sie, doch die Vorhersage der Fee erfüllte sich und
die Königin gebar ein kleines Mädchen.
Zu Auroras sechzehntem Geburtstag wurde ein großes Fest gefeiert. Das Mädchen blieb
allein im Schloss zurück und lernte einen jungen Mann kennen – Carabosses Sohn. Bald
bemerkte die Prinzessin, dass sein Körper mit Dornen bedeckt war. In dem Moment, als
sie sich ihm leidenschaftlich näherte, fiel sie in einen ewigen Schlaf; der Fluch hatte sich
erfüllt. Erschrocken lief der Prinz davon, doch die Erinnerung an Aurora verfolgte ihn in
seinen Gedanken.
Carabosse forderte ihren Sohn auf, die Prinzessin zu vergessen. Er weigerte sich und die
Dornen, die ihn bedeckten und die aus all den alten Flüchen seiner Mutter entstanden
waren, töteten diese schließlich. Daraufhin konnte der Prinz die dornige Haut abstreifen
und Aurora auf ihrem Rosenbett erwecken.
Karten für die Veranstaltungen am Donnerstag, 01.12.2022 und Freitag, 02.12.2022 um
19:30 Uhr im Pina-Bausch-Saal des Theater und Konzerthaus können für 19,00-45,00
Euro online unter www.theater-solingen.de oder an der Theater- und Konzertkasse
(Konrad-Adenauer-Straße 71, 42651 Solingen, Telefon 0212 204820) erworben werden.


Foto Manu Picado

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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