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29. November 2022

Solingen zeigt am Mittwoch Flagge für das Leben

Solingen zeigt am Mittwoch Flagge für das Leben

Solingen/Seit fünf Jahren gehört Klingenstadt den "Cities for Life" an - Statement am 30. November

Viele öffentliche Gebäude erstrahlen am 30. November weltweit in grünem Licht - als Symbol der Hoffnung, dass die Todesstrafe auch in den verbliebenen Ländern der Welt abgeschafft wird. Nach dem einstimmigen Solinger Ratsbeschluss von 2017, dem Bündnis „Cities for Life - Städte gegen die Todesstrafe" beizutreten, beteiligt sich die Klingenstadt am Mittwoch bereits zum fünften Mal am weltweiten "Aktionstag für das Leben". Dieser findet traditionell am 30. November statt, weil an diesem Tag im Jahr 1786 das Großherzogtum Toskana als erster europäischer Staat die Todesstrafe abgeschafft hat.

Organisiert von Amnesty International wird aus Energiespargründen in diesem Jahr kein markantes Solinger Gebäude illuminiert, sondern am Mittwoch, 30. November, um 14:30 Uhr vor dem Solinger Rathaus am Walter-Scheel-Platz eine Fahne mit der Aufschrift "Wir sagen NEIN zur Todesstrafe" gehisst als Statement für das Leben und die Menschenwürde.

Die katholische Laienorganisation Sant'Egidio, die das Bündnis "Cities for LIfe" initiiert hat, setzt sich in rund 70 Ländern der Welt für Frieden und Gerechtigkeit ein. Seit Beginn der Kampagne wurden in über 100 Ländern Veranstaltungen zur Sensibilisierung der Zivilgesellschaft durchgeführt, um eine Kultur der Achtung des menschlichen Lebens zu stärken. Weltweit haben sich dem Bündnis 2300 Städte angeschlossen, davon rund 300 in Deutschland. Die Todesstrafe existiert immer noch in 52 Staaten und Gebieten der Erde.

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

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Hasan Talsik (Fotos)

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