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02. Dezember 2022

CDU kritisiert Stadt für aussichtsloses Rechtsverfahren

Solingen/Die  Fraktion  der  CDU  im  Rat  der  Stadt  Solingen  fordert  die  Stadtverwaltung  auf,  auf  die
Fortführung der Klage gegen die CO-Pipeline der Covestro AG zu verzichten. Stattdessen solle
man  sich  mit  dem  Betreiber  der  Pipeline  zusammensetzen,  um  eine  für  alle  Beteiligten
geeignete Lösung schnellstmöglich zu finden. „Dass die Stadtspitze ein Rechtsverfahren
forcieren  möchte,  das  nach  eigener  Bewertung  aussichtslos  sein  wird,  ist  für  uns  in  keiner
Weise nachzuvollziehen“, begründet Jonathan Bürger, umweltpolitischer Sprecher der CDU,
die Entscheidung seiner Fraktion. „Die  Fortführung  des  Verfahrens  ist  somit  reine
Steuergeldverschwendung.“ Die CDU verweist darauf, dass der Planfeststellungsbeschluss als
rechtliche  Grundlage  für  den  Bau  der  Pipeline  bereits  durch  das  Oberverwaltungsgericht
Münster entschieden sowie letztlich durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde.
 
Gefährdung des Industriestandortes Deutschland
Insbesondere  in  einer Zeit,  in  der  der  Industriestandort  Deutschland  gefährdet  ist  wie  noch
nie, sorgt das Vorgehen der Stadt für großes Unverständnis. „In den letzten Monaten ist die
Bedeutung des Chemiestandortes Nordrhein-Westfalen öffentlich thematisiert worden. Dass
wir nun aktiv weitere Hürden aufbauen, ist mit unserem Verständnis der sozialen
Marktwirtschaft nicht zu vereinbaren“, ergänzt planungspolitischer Sprecher Lukas Schrumpf.
Letztlich hat auch die Stadt Solingen kein Interesse an einer Deindustrialisierung. Stattdessen
braucht es nach Ansicht der CDU-Fraktion positive Signale an Investoren. Dass man ein bereits
15 Jahre dauerndes Verfahren nun weiter verzögern will, lässt auch die Solinger Bürokratie in
keinem  guten  Licht  erscheinen.  Schließlich  werden  auch  für  die  Energiewende  immer  mehr
Infrastrukturinvestitionen  benötigt.  „Das  Mindeste, was man von der Stadtverwaltung
erwarten  muss,  ist,  dass rechtskräftige Beschlüsse auch unverzüglich umgesetzt werden“,
führt Schrumpf weiter aus.
 

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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Peter Nied

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