
NGG rät Beschäftigten �in Solingen zum Weihnachtsgeld-Check
Solingen/Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte in Solingen sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben.
Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im
Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Zayde Torun von der NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal. Das Weihnachtsgeld komme
in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.
Insbesondere für die rund 7.330 Menschen, die in Solingen laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein
Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Torun. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen
Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.
Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Zayde Torun. Die NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie
über das Weihnachtsgeld: (0211) 506 695 - 0 oder region.blnr@ngg.net.
Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Torun. Sie verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten
79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.
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