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10. Dezember 2022

Bauverein Solingen eG informiert


 
 
 
 
 
 Bauverein Solingen eG informiert
 
 
 
Solingen/Spar- und Bauverein Solingen eG setzt mit dem digitalen Monitoring der Heiz- und
Warmwasserverbräuche ein Zeichen im Sinne der Nachhaltigkeit
 
Um es Mietern und Mieterinnen zu erleichtern, ihre aktuellen Energieverbrauche hinsichtlich der
Heizung und des Warmwassers zu erkennen und gegebenenfalls weitere Einsparmaßnahmen zu
ergreifen, setzt die Spar- und Bauverein Solingen eG auf monatliche Verbrauchsinformationen,
neuerdings auch im Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch und dem persönlichen Verbrauch
im Vormonat sowie im Vorjahresmonat.
 
Bereits im Jahr 2018 trat die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft, deren Zielsetzung die Reduzierung des Energieverbrauches in Immobilien innerhalb der EU ist. Aus dieser Richtlinie geht die Verpflichtung hervor, dass Vermieter ihren Mieter:innen, deren Wohnungen mit fernables-
baren, funkbasierten Erfassungsgeräten für Heizung und Warmwasser ausgestattet sind, monatliche
unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI) zur Verfügung stellen müssen. Diese unterjährigen Ver-
brauchsinformationen umfassen die monatlichen Heizungsverbräuche sowie die Warmwasserver-
bräuche (jeweils umgerechnet in kWh).  
 
„Um eine Vergleichbarkeit und Einordnung der Werte besser zu veranschaulichen, wollen wir den
Mieterinnen und Mietern der Spar- und Bauverein eG zusätzlich zum aktuellen Verbrauch auch die
Verbräuche des Vormonats sowie die des Vorjahresmonats zur Verfügung stellen“, erklärt SBV-Vor-
standsmitglied Uwe Asbach. „Außerdem werden die Daten eines normierten Durchschnittsverbrau-
ches aufgezeigt, sodass es den SBV-Mieterinnen und -Mietern leichter gemacht wird, ihren Ver-
brauch im Vergleich zu anderen Haushalten, welche an die gleiche Sammelheizungsanlage ange-
schlossen sind, zu erkennen und Verbrauchsgewohnheiten bei Bedarf anzupassen.“
 
Beim Spar- und Bauverein werden diese unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) den Mie-
ter:innen im digitalen „SBV-Portal“ unter dem Reiter „Verbräuche“ digital und optisch aufbereitet
(vgl. obenstehendes Bild) bereitgestellt. Das bietet den Nutzer:innen des SBV-Portals einen stetigen Zugriff auf die persönlichen Informationen. Sollten Mieter:innen nicht im SBV-Portal angemeldet
sein, erhalten sie die Daten in einem Schreiben, das ihnen postalisch zugeht.  
 
Voraussetzung dafür, dass die SBV eG den Wohnungsnutzenden die unterjährigen Verbrauchsinfor-
mationen zur Verfügung stellen kann, ist, dass die Heiz- und Warmwasserversorgung der Wohnung
direkt über die Betriebs- und Heizkostenabrechnung mit der SBV eG abgerechnet wird. Sukzessive ist
beabsichtigt, jeder Partei, die mit dem SBV die Heizkosten direkt abtrechnet, die Transparenz zum
Energieverbrauch zu ermöglichen.  
 
Die Vorteile dieser unterjährigen Verbrauchsinformationen sind u.a.:
• unkomplizierte Nachverfolgung der monatlichen Verbräuche
• detaillierte Aufbereitung des gesamten Jahresverbrauches
• bessere Nachvollziehbarkeit des eigenen Verbrauchsverhaltens
• frühzeitige Überprüfung der Wirksamkeit eigener Energieeinsparmaßnahmen.
 
Pascal Piqué, Abteilungsleiter Finanzen bei der SBV eG, meint: „Gerade in Zeiten, die von einer ‚Ener-
giekrise‘ und dem Gefühl stetig steigender Preise geprägt sind, liefert die Spar- und Bauverein Solin-
gen eG ihren Wohnungsnutzer: innen durch ein solches Monitoring die Möglichkeit, bares Geld zu
sparen.“
 
Mit dem digitalen Monitoring der Verbrauchsdaten hat sich die SBV Wohnungsbaugenossenschaft
bewusst für eine hausinterne, digitale Lösung entschieden, um Kosten und Umweltressourcen im
Sinne der Mitglieder einzusparen. Für die Bereitstellung dieser unterjährigen Verbrauchsinformatio-
nen stellt der SBV pro Jahr und Wohnung einen geringen einstelligen Euro-Betrag in Rechnung –
dies, damit möglichst alle Nutzer ihre Verbrauchskosten im Blick behalten können.
 


PM SBV

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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