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16. Dezember 2022

Öffnungszeiten rund um die Feiertage



Öffnungszeiten rund um die Feiertage


 

Solingen/Um Strom und Heizenergie zu sparen, bleiben viele Dienststellen der Verwaltung vom 27. Dezember bis zum 8. Januar geschlossen und die Räumlichkeiten werden nicht genutzt. Auf viele Serviceleistungen müssen Bürgerinnen und Bürger aber trotzdem nicht verzichten. So haben etwa die drei Bürgerbüros sowie die Zulassungsstelle geöffnet und alle üblichen Dienstleistungen werden erledigt. Es können Termine vereinbart werden und auch der persönliche Besuch ist möglich.

Ebenso ist die Ausländerbehörde geöffnet  Das Standesamt ist zwischen Weihnachten und Neujahr zu den gewohnten Zeiten erreichbar. Geschlossen ist es nur am 2. und 3. Januar, am Mittwoch, 4. Januar geht der normale Betrieb weiter.

Andere wichtige Stellen, die Menschen unterstützen, die von Notlagen betroffen sein könnten oder Hilfe benötigen, haben Notdienste eingerichtet.

 

Jobcenter

Für die Hilfe bei akuten und drohenden Notlagen ist ein Notdienst eingerichtet. Vor dem Besuch sollte man sich unbedingt telefonisch melden, damit vorab alle möglichen Lösungen besprochen werden können, etwa, welche Dokumente eingereicht werden müssen. Telefon KundenServiceCenter: 0212 290 3800.

 

Das Telefon ist zu folgenden Zeiten besetzt:

·         Dienstag, 27. Dezember, bis Freitag, 30. Dezember: 7:30 bis 12:30 Uhr

·         Montag, 2. Januar, bis Freitag, 6. Januar: 7:30 bis 12:30 Uhr

 

Stadtdienst Wohnen

·         Hilfe bei Wohnungsnotfällen und Versorgungsperren: Notfallnummer 0212 290 2220, montags bis freitags 8-15 Uhr

·         Hilfe bei Obdachlosigkeit: Obdachlosensprechstunde montags bis freitags 9-10 Uhr (nicht am 2. Weihnachtfeiertag, 26. Dezember), persönliche Meldung am Eingang des Rathauses, Walter-Scheel-Platz 1.

 

Stadtdienst Soziales

Auch hier gibt es in verschiedenen Bereichen Ansprechpartner:innen für dringende Notfälle. Sie sind vom 27. bis 30. Dezember und vom 2. bis 7. Januar jeweils von 9 Uhr bis 16 Uhr erreichbar.

·         Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung SGBXII
Fon: 0212 290 5223 oder -5426
E-Mail: grundsicherung@solingen.de

·         Hilfen für Asylbewerber
Fon: 0212 290 5020
E-Mail: fluechtlinge@solingen.de

·         Pflege- und Wohnberatung
Fon: 0212 290 5292
E-Mail: pflegeberatung@solingen.de

·         Betreuungsstelle
E-Mail: betreuungsstelle@solingen.de

 

Stadtdienst Jugend

Für dringende Fälle, zum Beispiel bei Kindeswohlgefährdungen, gibt es einen Notdienst. Alle anderen Anliegen werden ab dem 9. Januar wie gewohnt bearbeitet. Der Notdienst ist zu den Geschäftszeiten erreichbar, montags bis donnerstags von 8-16 Uhr sowie freitags von 8-13 Uhr (nicht am 2. Weihnachtstag, 26. Dezember).

·         Team Wald und Gräfrath: Telefon  290 5401

·         Team Burg, Höhscheid und Widdert: 290 5402

·         Team Ohligs, Aufderhöhe und Merscheid: 290 5403

·         Team Mitte: 290 5404

·         Fachstelle Kinderschutz 290 2345

 

Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Bereitschaftsdienst der Jugendamtes in Notfällen über die Polizei zu erreichen.

 

Coppelstift

Die Schwangeren-Beratungsstelle ist an allen Werktagen außer Samstag errreichbar:

·         Fon:  0212 231348-10 (8-16 Uhr)

·         E-Mail: coppelstift@solingen.de

 

Gesundheitsamt

Bei dringenden und unaufschiebbare Anliegen zum Infektionsschutz und im sozialpsychiatrischen Dienst ist das Gesundheitsamt per Mail erreichbar. Sie werden zeitnah bearbeitet:

·         stadtdienst.gesundheit@solingen.de

 

Technische Betriebe Solingen

·         Friedhofstelefon
Das Friedhofstelefon ist zu den üblichen Zeiten besetzt: 0212 290 4830

·         Müllheizkraftwerk

o   Samstag, 24. Dezember, und Samstag, 31. Dezember: verkürzte Öffnungszeiten von 7:30-11 Uhr

o   An den übrigen Werktagen in der Weihnachts- und Silvesterwoche gelten die üblichen Öffnungszeiten: 7:30-16:30 Uhr, samstags 7:30 bis 13:30 Uhr

·         Entsorgungszentrum Bärenloch

o   Samstag, 24. Dezember, und Samstag, 31. Dezember: geschlossen

o   An  den übrigen Werktagen in der Weihnachts- und Silvesterwoche gelten die üblichen Öffnungszeiten: 7:30 bis 15:45 Uhr, samstags von 7:30 bis 12:15 Uhr

 

Schwimmbäder

·         Familienbad Vogelsang
Von Dienstag, 27. Dezember, bis Freitag, 30. Dezember, übliche Öffnungszeiten. Geschlossen an Silvester (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar). Ab 2. Januar übliche Öffnungszeiten.

·         Sportbad Klingenhalle
Übliche Öffnungszeiten, geschlossen am 31. Dezember und 1. Januar.

 

Stadtbibliothek

Zwischen den Feiertagen gelten die üblichen Öffnungszeiten: dienstags bis freitags 10-18 Uhr, Silvester (31. Dezember) ist geschlossen. Auch ab Dienstag, 3. Januar, ist regulär geöffnet.  Von Freitag, 30. Dezember, bis Montag, 2. Januar, steht der Rückgabeautomat nicht zur Verfügung.

 

ServiceCenter

Das ServiceCenter, das die zentrale Rufnummer der Verwaltung (290-0) bedient, ist zwischen den Feiertagen (27. bis 30. Dezember) nicht besetzt. Dort läuft eine Bandansage, die auf das Serviceangebot auf der städtischen Homepage verweist.

 

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Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

VdK-Präsidentin: Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte verbessern

    Beschäftigte mit chronischen Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen mehr unterstützen
    Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sicherstellen

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Olaf Scholz, ältere Menschen länger in Beschäftigung zu halten, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wenn die Wirtschaft ihre Beschäftigten länger in den Betrieben halten will, muss sie älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gute, altersgerechte Arbeitsbedingungen bieten. Schon jetzt fällt es vielen von ihnen schwer, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Stress und Überlastung oder körperlich anstrengende Tätigkeiten führen oft dazu, dass ältere Beschäftigte früher in Rente gehen.

Bereits jetzt sind Ältere, die kurz vor dem Rentenalter stehen, zu selten sozialversicherungspflichtig in Vollzeit beschäftigt. Sie halten nicht so lange durch, weil sie aus gesundheitlichen Gründen oder behinderungsbedingt nicht dazu in der Lage sind. Auch Menschen, denen die berufliche Qualifikation fehlt oder deren Wissen veraltet ist, schaffen es oft nicht, bis 67 Jahre zu arbeiten. Um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, brauchen geringer Qualifizierte, gesundheitlich Eingeschränkte und physisch und psychisch hart Arbeitende deshalb besondere Regelungen und Angebote von den Arbeitgebern.

Zudem müssen auch ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Wer zuhause einen Angehörigen pflegt, muss derzeit oft seine Stunden reduzieren oder seinen Beruf aufgeben, weil die Pflege zuhause nicht anders zu bewältigen ist und es zu wenig Unterstützungsangebote gibt. Mit einem Rechtsanspruch auf Tagespflege könnte man hier gegensteuern und die Menschen, die pflegen und arbeiten, deutlich entlasten."

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

Redaktion

 

Peter Nied

Cassandra Fuchs

Hasan Talsik (Fotos)

Mona Kubat

 

 

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