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27. April 2023

Grauzone in der Nächstenpflege

VdK-Studie: Grauzone in der Nächstenpflege – Rechtssicherheit für 24-Stunden-Betreuerinnen unzureichend

    VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Betreuungskräfte benötigen endlich Rechtssicherheit.“
    VdK-Studienergebnisse: 80 Prozent der betroffenen Familien sind mit der Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer zufrieden

„Wir brauchen dringend gute Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Pflege. Diese darf nicht weiter in einer Grauzone stattfinden“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele zur Legalisierung von sogenannten 24-Stunden-Betreuungskräften, die Pflegebedürftige in deren eigenen vier Wänden betreuen. „Die Betroffenen und ihre Familien, aber auch die Betreuungskräfte benötigen endlich Rechtssicherheit und gute Regelungen für eine zuverlässige Betreuung zu Hause.“

In mindestens 221.000 Familien in Deutschland wird die häusliche Pflege durch – meist osteuropäische – Betreuungskräfte geleistet, das zeigen Ergebnisse der großen VdK-Studie, die die Hochschule Osnabrück auf Basis einer Online-Befragung zum Thema häusliche Pflege im Herbst 2021 durchgeführt hat. Die Beteiligung von mehr als 54.000 VdK-Mitgliedern zeigt, dass das Thema viele Menschen sehr umtreibt. Das Thema 24-Stunden-Pflege wurde damit das erste Mal in einer empirischen Studie in diesem Umfang untersucht.

Die Ergebnisse zeigen: Die Zufriedenheitsquote bei den Pflegebedürftigen und ihren Familien mit den 24-Stunden-Betreuerinnen und -Betreuern liegt bei über 80 Prozent.
Die Betreuungskräfte werden vor allem dann eingesetzt, wenn höhere Pflegegrade wie 4 oder 5 vorliegen. Der nächtliche Unterstützungsbedarf und eine starke Desorientierung bei den Pflegebedürftigen, etwa wegen einer Demenzerkrankung, sind dann besonders hoch.

„Familien, für die die 24-Stunden-Kraft die beste Betreuungsmöglichkeit darstellt, haben keinerlei Rechtssicherheit“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Weder gibt es verlässliche Regelungen im Aufenthalts-, noch im Arbeitsrecht.“

Der Sozialverband VdK fordert daher, dass ein Arbeitszeitgesetz, das schon für SOS-Kinderdorfmütter angepasst wurde, auch auf die 24-Stunden-Betreuungskräften erweitert wird. So soll eine beständige Betreuung für Pflegebedürftige gewährleistet und Überstunden der Betreuerinnen vermieden werden.
Nach Auffassung von Branchenkennern sind die Beschäftigungsverhältnisse sehr unterschiedlich geregelt und wegen der tatsächlichen Arbeitsbedingungen häufig nicht mit deutschem Recht vereinbar. Die vertraglichen Regelungen überfordern häufig die Pflegehaushalte. Um eine solche Betreuungskraft bei sich zu beschäftigen, müssen die betroffenen Familien meistens Kost und Logis stellen, hinzukommen die Lohnkosten für die Kraft sowie unter Umständen Vermittlungsgebühren an die Agentur.

Der Sozialverband VdK fordert eine verpflichtende Registrierung aller Vermittlungsagenturen und die Einführung von Qualitätsstandards für deren Arbeit, um Transparenz und Verlässlichkeit für Pflegehaushalte und Betreuungspersonen zu gewährleisten.
 

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Auch dieses Jahr drohen Silvesterkrawalle

Düsseldorf.  Die Krawalle beim vergangenen Jahreswechsel sind kein einmaliges Ereignis, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, bei dem das Einhalten gesellschaftlicher Normen und die Rücksichtnahme auf Andere eine immer geringere Rolle spielen. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute bei einer gemeinsamen Anhörung des Innenausschusses, des Rechtsauschusses und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Düsseldorfer Landtag hingewiesen.

„Dass in zahlreichen Städten Menschen gezielt mit Silvesterraketen beschossen und Polizisten und Rettungssanitäter zu fingierten Einsätzen gerufen wurden, um sie anschließend mit Böllern und Bengalos anzugreifen, lässt sich nicht als Fehlverhalten Einzelner abtun, sondern wir haben es mit einer massenhaft verbreiteten neuen Lust auf Gewalt zu tun“, sagte während der Anhörung der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz. „Die neue Lust auf Gewalt wird nicht von heute auf morgen wieder verschwinden, sondern sie wird uns noch sehr lange begleiten“, betonte Maatz. „Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen schon heute gemeinsame Konzepte entwickeln, wie sie vor allem die besonders gefährdeten Bereiche besser schützen können.“

Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

• Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst
• Indien wichtigstes Herkunftsland
• Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten nimmt zu

WIESBADEN – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten
außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland
gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ende 2021
waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine
befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit
innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011
waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in
Deutschland erfasst.

Quelle: Destatis

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